Wohneigentumsverwaltung

Auf der Grundlage von gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), insbesondere der §§ 27 und 28 WEG sowie der jeweiligen Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und der gefassten Beschlüsse der Eigentümerversammlungen, verwalten und betreuen wir mit unserem Fachwissen die Eigentümergemeinschaften.
Wir verfügen über die entsprechende Gewerbeerlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.

Unser Service für Ihre Eigentümergemeinschaft

  • persönlicher Ansprechpartner für die Wohnanlage
  • Kontakt zu den Verwaltungsbeiräten
  • Objektbegehungen in regelmäßigen Abständen
  • Vergabe der Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Absprache mit den Eigentümern
  • Überwachung und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, gegebenenfalls mit Unterstützung von Sachverständigen und juristischem Beistand
  • Überwachung der lfd. Hausgeldzahlungen gemäß Wirtschaftsplan
  • Konsequentes Mahnwesen
  • Pünktliche und ordnungsgemäße Erstellung der Hausgeldabrechnungen und Wirtschaftspläne
  • Anlage der Instandhaltungsrücklagen auf separaten Rücklagenkonten
  • Sachgerechte Leitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Protokollierung der Versammlungen und zur Verfügung stellen von Protokollen für die Eigentümer

Sie sind Eigentümer in einer Wohnanlage und suchen nach einer neuen Verwaltung?
Lassen Sie sich von uns beraten!